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Zeitungsartikelreifertext von Frau Zobel

Die Fehler passieren hinterher
Baulicher Brandschutz reicht allein nicht aus Brandschutztüren, Sprinkleranlagen und Feuerlöscher sind im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes vorgeschrieben. Daher werden sie auch in der Regel korrekt installiert. Doch das reicht nicht: "Die Fehler passieren meist hinterher," sagt Brandschützer Wolfgang Ullrich, der für Hotels
Schulungen vor Ort veranstaltet.

Nachlässigkeiten, sagt der Brandschutzexperte, können die Ursachen von Bränden sein: Brand- und Rauchschutztüren möchte man im Hotel zum Beispiel offen haben, sie müssen aber aus Brandschutzgründen geschlossen sein. "Zwar fallen rauchmeldergesteuerte Türen im Brandfall zu, das nützt aber nichts, wenn ein Stuhl davor gestellt wird," berichtet Ullrich aus seiner Berufspraxis.

Auch Feuerlöscher und Rettungshinweiszeichen dürfen nicht verstellt sein, und Feuerzufahrten sind freizuhalten. Besonders kritisch ist es, wenn Kisten mit Pyrotechnik den Fluchtweg blockieren. In-Door-Feuerwerk muss zudem behördlich genehmigt sein. Professionelle Pyrotechniker wissen das, aber In-Door-Feuerwerk wird vielfach auch von Nichtprofis angeboten. Außerdem können Dekorationen bei Gefahr Fluchtwege verstellen. Die Aufzüge darf man im Brandfall ohnehin nie benutzen. Bei Hotels ab 30 Betten ist ein Rettungsplan auf dem Flur erforderlich, ab 60 Betten muss er in jedem Zimmer vorhanden sein.

Das Personal in der Küche und im Gästebereich, aber auch das Reinigungspersonal, muss wissen, was schnell brennt. Tischdecken, Dekorationen und andere Textilien und Accessoires sollten schwer entflammbar sein; auch nachträglich lässt sich das durch eine entsprechende Imprägnierung erreichen. Wichtig ist in Hotels der Hinweis "Rauchen im Bett verboten". Man muss auch darauf achten, Zigarettenasche getrennt zu entsorgen, damit daneben liegende Papierabfälle sich nicht anzünden. Wer gar
seine Sprinkleranlage abstellt, macht sich strafbar.

Schulungen, rät Ullrich, sollten mindestens einmal im Jahr stattfinden, weil einerseits die Fluktuation im Gastgewerbe hoch sei und andererseits "auch geschultes Personal im Brandfall sonst zu viel vergessen hätte." Ist aber ein Feuer erst einmal ausgebrochen, ist das Hotel- oder Restaurantpersonal zunächst zwischen acht und zwölf Minuten allein, ehe die Feuerwehr kommt. Auch das Nachtnotpersonal sollte daher unbedingt über die Erstmaßnahmen Bescheid wissen.

(elk) Redaktionsbüro Elke H. Zobel
Wichernstraße 15, 50389 Wesseling
Tel. 02236 947603 Fax 02236 947604

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Vorbeugender betrieblicher Brandschutz in Altenpflegeeinrichtungen

Brandschutz in unseren Altenpflegeeinrichtungen, was ist das?
Leider macht sich immer nur jeder nach einer Katastrophe die Gedanken, was kann ich tun, damit mir oder bei uns nicht derartiges passiert.

In den Urteilen (OVG NRW Urteil v. 28.8.2001 - 10 A 3051/99- und OVG NRW vom 22.07.2002 - 7 B 508/01) wurde folgendes deutlich ausgesprochen: „Es entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand, daß in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, daß keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß!“

Leider muß ich immer wieder feststellen, das auch heute noch nicht überall in den Pflegeeinrichtungen bekannt ist, wie man sich in einem Brandfall verhalten muß und was man eigentlich alles tun kann um einem Brand möglichst zu verhindern.

Wenn heute eine Altenpflegeeinrichtung neu gebaut wird, dann werden meist noch zusätzliche Brandschutzeinrichtungen nach der Krankenhausbauverordnung von der Bauaufsicht und der Feuerwehr gefordert. Aber wie sieht es dann in dem Alltag aus? Sind diese Brandschutzeinrichtungen auch dem Personal bekannt?

Wofür und für wenn sind z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, Rauchabzüge, Rauchschutztüren, Brandschutztüren, Brandschutztore usw. vorhanden.

Wer weiß denn schon was eine Rauchschutztür ist, und was diese eventuell noch mitten auf dem Wohnbereich (Flur der Station) zu suchen hat.

Seien wir doch mal ehrlich, wozu braucht man schon eine Tür.
Die Haus- oder Wohnungstür brauchen wir zum Schutz vor Fremden.
Die Schlafzimmertür brauchen wir noch zum Schutz unseres Intimlebens, aber sonst sind die Türen uns eigentlich nur lästig.

Besonders im Arbeitsleben, wo man diese Türen ständig passieren muß. Zudem sind die Rauchschutztüren und Brandschutztüren meist schwer zu öffnen, da sie schwer und immer selbstschließend sind.

Gerade heute, wo immer mehr Schwerstpflegebedürftige in den Pflegewohnbereichen wohnen und mit Betten oder Rollstühlen gefahren werden müssen, ist dann das Öffnen der Brandschutz- oder Rauchschutztüren sehr ungünstig, also werden diese Türen dann mit einem Holzkeil, einer Mullbinde oder einer anderen Idee offengehalten.

Leider kann jetzt auch der Brandrauch im Falle eines Brandes in den anderen Rauch- oder Brandabschnitt gelangen und somit noch mehr Rettungswege behindern und auch mehr Bewohner und Personal lebensgefährlich bedrohen.

In einzelnen Wohnbereichen, wo dann diese Türen schon mit zugelassenen Feststellvorrichtungen versehen sind, welche dann die Türen über einen Rauchmelder schließen, werden leider oft die Schließbereiche der Tür verstellt.

Nun der Flur ist ja der 1. Rettungsweg und darf nicht eingeengt und mit Brandlasten versehen werden.

Denn wenn die Möbel oder andere brennbare Gegenstände erst einmal im Flur brennen, dann gibt es keinen 1. Rettungsweg mehr.

Wem jetzt einfällt, daß er mit dem Feuerlöscher oder dem Wandhydrant den Entstehungsbrand löschen könnte, muß natürlich wissen, wo die Löschgeräte zu finden sind und wie diese bedient werden.

Aber jetzt erst den Tisch und den Stuhl, oder den Essenswagen vor dem Wandhydranten wegzuräumen und die Beschreibung lesen, wie er denn bedient wird kostet Zeit und hoffentlich nicht noch Menschenleben.

Wann ruft denn jemand die Feuerwehr, oder wer und wie ruft man die Feuerwehr?
Die Feuerwehr ist meistens, je nach Entfernung, Witterungs- und Straßenverhältnissen erst nach ca. 8 bis 12 Minuten nach dem Anruf vor Ort.

Bis dahin ist man auf sich allein gestellt, nur noch die Kolleginnen und Kollegen können helfen.

Wie ist die Rufnummer der Feuerwehr 112 ?; oder müssen Sie erst eine Vorwahl wählen um eine Amtsleitung zubekommen z. B. die 0 und dann 112 also 0 112 oder die Vorwahl der Telefonanlage für ein Amt ist die 9, dann muß also 9 112 gewählt werden.

Die für Ihre Altenpflegeeinrichtung zutreffende richtige Rufnummer ist in der Brandschutzordnung Teil A nachzulesen, die bei Ihnen im Wohnbereich offen aushängt.

Auch können Sie die richtige Alarmierung der Feuerwehr, in Ihrer, vom Arbeitgeber ausgehändigten Brandschutzordnung Teil B entnehmen, welche Ihnen in der mindestens jährlich durchgeführten Brandschutzfortbildung noch einmal bekannt gegeben wird.

Die Notrufmeldung könnte dann wie folgt sein:

Wer meldet?
Was brennt, was ist passiert?
Wo liegt der Brandort?
Wie ist die Situation?

Hier ist Schwester Maria aus der Jakobstr. 25 in Musterstadt, Altenpflegeeinrichtung.
Es brennt ein Bewohnerzimmer des Wohnbereiches 4 im 2. OG.
Tel.: 123 45 67
In dem Wohnbereich halten sich noch 8 Bewohner auf.

Hoffentlich muß diese Meldung nie stattfinden. Aber es gibt noch viele Brandgefahren, die man beachten und bei richtigem Verhalten verhindern kann.

Zum Geburtstag zünden die Angehörigen einer Bewohnerin oder eines Bewohner Kerzen an. Wurden diese beim Verlassen des Zimmers wieder ausgeblasen oder brennen sie immer noch, dann sollte ein kurzer Blick ins Zimmer genügen und mit der richtigen Erklärung wird auch das Geburtstagskind Verständnis dafür haben, wenn jetzt die Kerzen ausgemacht werden müssen.

Auch muß niemand im Bett rauchen, denn viele Feuer entstehen durch das unachtsame Rauchen. Sollte mal ein/e Bewohner/in aus Krankheitsgründen gezwungen sein nur im Bett zu liegen und das Rauchen nicht unterlassen können, dann kann für diesen Fall Bettwäsche benutzt werden, die speziell schwerentflambar ist. Den Aschenbecher könnte man mit Wasser füllen oder man nimmt einen Aschenbecher mit Deckel.

Die Kaffeemaschine im Schwesternzimmer oder in der Teeküche sollte man nach dem Kaffeekochen ausschalten, denn ein kleiner Kaffeerest in der Glaskanne kann verdunsten, die Heizplatte bleibt weiterhin heiß und kann irgendwann überhitzen und ein Feuer auslösen.

Ach ja, die schöne Zeit der Festtage macht auch aus der Übergabe bei Kerzen Gebäck und Kaffee noch eine etwas gemütliche Atmosphäre in der so kargen Arbeitswelt.

Die Übergabe ist beendet, die eine Hälfte des Personals geht nach Hause, einer geht schon mal durch die Zimmer und jetzt benötigt ein Bewohner dringende Hilfe.
Die Einlagen wechseln, geht ja schnell, und beim Nächsten dies und jenes, aber was ist mit den brenneden Kerzen im Schwesternzimmer?

Vorsicht, wenn die Kerzen nicht gelöscht wurden, werden sie schnell vergessen und erst wieder bemerkt, wenn diese das Feuer an den Adventskranz, die Tischdecke oder den Vorhang usw. weitergegeben haben.

Auch können noch alte Batterien, die vielleicht immer noch achtlos in den normalen Müll geworfen werden, zur Entzündung von metallenen Gegenständen (z.B. Putzzopf) im Mülleimer beitragen.

Defekte Elektrogeräte sind leider immer wieder Auslöser für Brände, hier kann auch das Pflegepersonal darauf achten, daß keine defekten Geräte in den Bewohnerzimmern und in den Räumlichkeiten der Alteneinrichtung verwendet werden.

Jeder kennt den Spruch: „Der Letzte macht das Licht aus“.
Wurde aber auch der Fernseher ausgeschaltet, oder ist noch die Bereitschaftsschaltung an? Sie verbraucht zwar nur geringen Strom, ist aber noch aktiv unter Spannung und kann durch verschiedene Ursachen zum Brand führen.

Z.B. setzt sich durch eine offenes Fenster etwas Feuchtigkeit in den Fernseher, die Feuchtigkeit bildet einen Wassertropfen und dieser gelangt rein zufällig an die Stromführung. Jetzt gibt es einen „Kurzen“, sollte eine träge Sicherung am Stromkasten eingebaut sein oder noch andere Stromüberlastungen vorhanden sein, ist die Entstehung eines Feuers möglich oder schon geschehen.

Leider entstehen immer wieder Brände durch Fernsehgeräte, weil diese in Schränke eingebaut werden, die Lüftungsschlitze nicht frei bleiben und Überhitzen.

Als Empfehlung: Schalten sie alle Fernseh- und Elektrogeräte des Nachts und beim Verlassen der Gemeinschaftsräume aus.

Durch kleine Hilfsmitteln und etwas Umsicht können fast alle Brandgefahren vermieden werden!

Info:
Brandschutzbüro Ullrich
Am Turnisch 11
40231 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 739 37 54
Fax: 0211 / 705 38 15
Internet: http://www.bsbu.de
Email: info@bsbu.de