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Feststellanlagen

Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen

Was sind Feststellanlagen?
Wann und wo werden diese gebraucht?

Wir alle kennen Brandschutztüren, die eine Ausbreitung des Feuers behindern sollen und dem Feuer als "T-30 Tür" 30 Minuten standhalten, oder als "T-90 Tür" sogar 90 Minuten das Feuer zurückhalten und nicht in andere Räume und Bereiche dringen läßt.

Diese Türen sind alle selbstschließend und gehen immer schwer auf und müssen wieder selbsttätig schließen.

Auch Rauchschutztüren z.B. in Fluren müssen immer geschlossen sein, damit sich bei einem plötzlich auftretetenden Brand nicht der Rauch ausbreiten kann.

Aber wie oft stören uns die geschlossenen Brand- und Rauchschutztüren im geschlossenem Zustand?

Wir wollen Gegenstände durch Türen tragen, im Büro die Akten, im Hotel die Koffer, in der Küche das Essen, im Krankenhaus das Bett durchschieben, im Altenheim den Rollstuhl durchfahren, in der Schule, in der Werkstatt usw.; überall fällt es uns schwer diese Türen mit Gegenständen zu passieren, Kinder, Alte und Behinderte schaffen es kaum diese Türen öffnen zu können.

Was hilft uns dabei diese Türen leicht passierbar zu machen?

Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen!

Feststellanlagen

sind Geräte, die geeignet sind die Brand- und Rauchschutztüren offen zu halten und im Brandfall zu schließen.

Die Tür wird über einen kleinen Elektromagneten offengehalten. Dedektiert der Rauchmelder Rauch, so wird die Stromzufuhr zum Magneten unterbrochen und die Tür schließt automatisch. Feuer und Rauch können sich jetzt nicht ausbreiten.

Die Tür kann jetzt ihre Schutzfunktion erfüllen.

Damit dies alles einwandfrei funktioniert, muss die Anlage richtig geplant, montiert und abgenommen sein.

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Abnahme der Feststellanlage

Nach erfolgter Montage der Feststellanlage muss diese vor Inbetriebnahme am Verwendungsort gem. der DIBt-Richtlinie abgenommen werden.

Die Abnahme ist vom Betreiber zu veranlassen.

Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften des Herstellers der Auslöse- und/oder Feststellvorrichtung, von diesem autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

Die Personen, die von HEKATRON für diese Arbeiten berechtigt worden sind, besitzen ein entsprechendes Zertifikat, mit dem sie sich ausweisen können.

Monatliche Prüfung der Feststellanlage

Die Prüfung muss mindestens folgenden Punkt umfassen:
Das Zusammenwirken aller Geräte ist nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße erfolgen muss.

Jährliche Wartung

Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.

Hinweise für den Betreiber

(Auszug aus den DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen – Oktober 1988)
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.

Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf
ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen.
Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.

Wer darf Wartungen durchführen?

Um Wartungen an Feststellanlagen durchführen zu dürfen, müssen folgende Punkte gewährleistet sein:
Die Sachkunde für die zu wartende Anlage ist nachzuweisen.
Die Ersatzteilversorgung muss gewährleistet sein.

Hekatron Zulassung

Das Brandschutzbüro Ullrich besitzt Mitarbeiter, welche berechtigt sind die Abnahmeprüfungen für Hekatron - Feststellanlagen durchzuführen und die Richtigkeit zu bescheinigen.

Bei Fragen wenden Sie sich einfach an uns, wir helfen Ihnen gern weiter.

Autorisierungsnachweis

Verlängerung der Autorisierung als Fachkraft für die Abnahme von Hekatron Feststellanlagen

Unterlagen

Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung der Feststellanlage erhalten Sie von uns:
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* Das Zulassungsschild der Feststellanlage
* Das Wartungsheft mit Hinweisen zur monatlichen und jährlichen Prüfung
* Vordruck Wartungsprotokoll für die monatliche Prüfung
* Vordruck Wartungsprotokoll für die jährliche Prüfung
* 2 Hinweisschilder zur Kenntlichmachung, das der Schließbereich freizuhalten ist
* DiBt-Zulassungsbescheid der Feststellanlage


Nur eine ordnungsgemäße Anlage schützt Sie und Ihr Unternehmen vor größerem Schaden!

Letzte Änderung am Sonntag, 1. September 2024.